Oft Ärger mit Rechtsanwalt Jörn Diercks aus Seeburg Mandaten alles andere als zufrieden

Oft Ärger mit Rechtsanwalt Jörn Diercks aus Seeburg Mandaten alles andere als zufrieden

Seeburg – Die Zeiten, in denen Lebensversicherungen ein solides Finanzpolster für einen sorgenfreien Lebensabend garantierten, sind unwiderruflich vorbei. Wegen der veränderten Marktlage, undurchsichtiger Vertragsbedingungen und dem immer noch niedrigen Zinsniveau liegen die Auszahlungen deutlich unter dem, was den Versicherten bei Vertragsabschluss zugesichert wurde. Weil Lebensversicherungen zum Anlagerisiko geworden sind, denken immer mehr Versicherte über einen möglichst vermögenssichernden Ausstieg aus diesem Finanzprodukt nach. Branchenkenner raten vom Verkauf oder der Kündigung des Versicherungsvertrages dringend ab, weil der Kunde damit auf geldwerte Ansprüche gegenüber den Anbietern verzichtet. Empfohlen wird stattdessen die Rückabwicklung beziehungsweise Rückforderung der Lebensversicherung. Vom Trend zur Rückabwicklung unrentabel gewordener Verträge wollen auch Anwälte unterschiedlicher Seriositätsgrade profitieren.

Einer von ihnen ist Jörn Diercks, der seine Kanzlei in Seeburg im Landkreis Göttingen betreibt und nach Selbstauskunft über eine mehr als 30-jährige Berufserfahrung verfügt.

Der Jurist gibt vor, deutschlandweit Mandanten „kompetent, erfolgs- und zielorientiert“ in den Bereichen des Kapital-, Gesellschafts-, Bank- und Versicherungsrechts zu vertreten. Seine Spezialisierung gewährleiste, dass selbst komplexe und fachübergreifende Problematiken „effizient und effektiv im Sinne der Mandanten gelöst“ würden. Weil Diercks die Unzufriedenheit vieler Lebensversicherungskunden kennt, versucht er sie mit dem Angebot zu ködern, ihre Verträge rechtlich zu prüfen sowie ihre Ansprüche und Widerrufsrechte geltend zu machen. Bei Lebensversicherungen gilt das Widerrufsrecht noch nach vielen Jahren, wenn die Belehrung des Kunden beim Vertragsabschluss fehlerhaft war. Diesen „Widerrufsjoker“ spielen seriöse Rückabwicklungsanbieter aus und sorgen im Idealfall dafür, dass die Kunden im Zuge der Rückabwicklung ihre eingezahlten Beiträge zuzüglich der Abschlusskosten und Zinsen zurückerhalten.

Auf verschiedenen Online-Portalen melden sich Versicherungskunden zu Wort, die an der anwaltlichen Vertretung durch Jörn Diercks in Rückabwicklungsfragen kein gutes Haar lassen. Im Raum stehen schwere Vorwürfe, die eigentlich jede Rechtsanwaltskanzlei gründlich kompromittieren. Dierks wird dort als mutmaßlicher Abzocker und Mandantenhändler dargestellt. Brancheninsider berichteten zunächst, dass er Ende 2022 bei einer großen Kanzlei angeklopft und um Mandanten gebeten habe. Die habe ihm nach Schulungsmaßnahmen tatsächlich 2.600 Lebensversicherungs-Rückabwicklungsfälle anvertraut.

Nach einer Vorschussgewährung von über einer Million Euro zur Abarbeitung der Mandate soll sich Diercks auch noch von Rechtsschutzversicherungen Geld geholt haben. Das kam an die Öffentlichkeit, weil einige seiner Mandanten darüber von ihren Rechtsschutzversicherungen informiert wurden. Viele Betroffene werfen dem Rechtsanwalt Inaktivität vor und sprechen von ausbleibender Kommunikation, fehlenden außergerichtlichen Einigungen und einer wachsenden Sorge vor der Verjährung ihrer Ansprüche.

Fast genau drei Jahre, nachdem sich der Advokat 2.600 Lebensversicherungsrückabwicklungen übertragen ließ, sehen sie keinerlei Fortschritte bei der Bearbeitung ihres Anliegens. Die meisten Mandanten wissen nicht, ob ihre Fälle überhaupt geprüft wurden oder ihre Ansprüche gegen die Versicherer schon verjährt sind. Unklar ist auch, was mit den gezahlten Vorschüssen geschehen ist und wer jetzt die Verantwortung für das Ganze trägt. Nach den Vorwürfen monatelanger Funkstille und der Nicht-Bearbeitung der Mandate gerät Jörn Diercks zunehmend in Erklärungsnot – und selbst unter juristischen Druck. Das anwaltliche Berufsrecht verpflichtet ihn nämlich zur Interessenvertretung seiner Mandanten mit vollem Einsatz.

Statt Tausende Rückabwicklungsfälle von Lebensversicherungen gewissenhaft zu bearbeiten, scheint es ihm eher darum zu gehen, im Voraus Geld für die Mandate einzustreichen. Die Rückfragen von Finanzdienstleistern, was er die ganze Zeit mit den Vorschüssen gemacht habe, soll Diercks mit der pampigen Antwort quittiert haben, darüber sei er nur seinen Mandanten eine Antwort schuldig.

Ins Bild totaler Überforderung oder auch Arbeitsverweigerung passt, dass es in seiner Kanzlei schon 2024 erste Auflösungserscheinungen gegeben haben soll und ihn in diesem Jahr offensichtlich sämtliche Mitarbeiter verlassen haben. Außerdem wird kolportiert, dass Gerichtsrechnungen unbezahlt blieben und Diercks versucht habe, seine Mandate gewissermaßen weiterzureichen – und das nicht als korrekter Kanzleiwechsel, sondern als finanziell motivierter Mandantenhandel. Andere Juristen werten ein solches Verhalten als echten Tabu- und Vertrauensbruch. Schwer wiegt auch der Vorwurf, er habe das Gesprächsangebot eines unabhängigen Mediators, der für die vielen geschädigten Mandanten vermitteln wollte, mit Verweis auf eigene Geldforderungen ins Leere laufen lassen.

Da schimmert wohl die Auffassung durch, ein Mandat könne nur bei fortlaufender Bezahlung weitergeführt oder sogar verkauft werden. Das wäre aber überhaupt nicht mit dem Geist des Berufsrechts und der Mandantenwürde vereinbar.

Auf Nachfrage zu seiner völlig schleppenden Bearbeitung der 2.600 Rückabwicklungsfälle nennt Jörn Diercks einige Punkte, die wie Schutzbehauptungen klingen und denen Versicherungsexperten widersprechen. Viele der bei ihm gelandeten Verträge seien völlig unstrukturiert gewesen und hätten viel Zeit zur Sichtung beansprucht. Vor allem seien sie wegen Verwirkung oder schlechter Gutachten rechtlich gar nicht rückabwickelbar gewesen. Er behauptet zudem, die juristische Begründung der Rückabwicklungen stütze sich viel zu einseitig auf fehlerhafte Widerspruchs- oder Widerrufsbelehrungen. Tatsache ist, dass die aktuelle Rechtsprechung, die Diercks möglicherweise gar nicht geläufig ist, hier deutlich widerspricht. Die massenhafte Kritik seiner LV-Rückabwicklungs-Mandanten reicht er ziemlich abgebrüht an die Konzeptanten und Gutachter weiter, denen er die Schuld für die Bearbeitungsdefizite gibt.

„Aus meiner Sicht als Finanzierungsberater zeigt der Fall Jörn Diercks exemplarisch, wie wichtig es ist, bei sensiblen Finanz- und Rechtsfragen nicht nur auf Schlagworte oder Versprechen zu vertrauen, sondern auf echtes Verantwortungsbewusstsein“, kommentierte ein Finanzierungsprofi die Causa in einem Online-Portal. „Verbraucher brauchen nicht nur Gesetze – sie brauchen Partner, die bereit sind, diese auch durchzusetzen. Und sie brauchen Klarheit darüber, was mit ihren Anliegen geschieht. Für alle, die betroffen sind, heißt das: Jetzt nicht den Kopf in den Sand stecken. Nachfragen. Dranbleiben. Und sich gegebenenfalls neu beraten lassen.“